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15.08.2022 , 15:21 Uhr
Ich habe einen Gasvertrag mit Festpreisgarantie abgeschlossen. Für mich bedeutete das in erster Linie Sicherheit vor großen Preisschwankungen, die ich mir nicht leisten kann. Für kleinere Anpassungen im Gaspreis, die unter "normalen Umständen" entstehen, benötige ich keine Festpreisgarantie, da diese ja nicht so sehr ins Gewicht fallen. Nun ist der Fall eingetreten, dass es eine enorme Preisveränderung gibt, und meine mir vertraglich zugesicherte Festpreisgarantie plötzlich durch eine gesetzlich veranlasste Gasumlage ausgehebelt wird. Als Kundin ist man ohnehin ohnmächtig gegenüber großen Unternehmen. Wenn man als Privatmensch mal auf der anderen Seite sitzt - nämlich einen Vertrag unterzeichnet zu haben, den man im Nachhinein nicht erfüllen kann (vielleicht weil sich die private Situation verändert hat und man sich den monatlichen Beitrag für xy nicht mehr leisten kann) muss man mit ewigen Schikanen und der Unmöglichkeit rechnen, den Vertrag vorzeitig kündigen zu können. Hier aber wird von staatlicher Seite ganz offiziell auf einmal auf alle vertraglichen Regelungen gepfiffen und der Kunde soll blechen. Wozu gibt es denn eine Festpreisgarantie, wenn sie bei großen Veränderungen nicht greift? Schließen wir diese nur für Centbeträge ab? Oder sind die Gasunternehem fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sich der Preis ohnehin nicht ändern wird und haben uns mit einer "Festpreisgarantie" angelockt, die eigentlich nur ein Verkaufsargument sein sollte? Anders kann ich mir nicht erklären, dass Gasunternehmen, die eine Festpreisgarantie anbieten, nicht genügend finanzielle Rücklagen haben, diese im Ernstfall auch einzuhalten. Mich würde interessieren, ob das (der Logik folgend) im Gegenzug bedeutet, dass auch ich mich aus meinen vertraglichen Verpflichtungen ohne Konsequenzen zurückziehen kann oder ob dies nur für Unternehmen gilt? Hilft eine Beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale?
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