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11.08.2022 , 10:17 Uhr
Der hier zitierte Kriminologe ist trotz wissenschaftlichen Titel kein Fachmann für Einsatztaktik oder Einsatztraining. Seine Schilderungen zum Umgang mit psychisch Erkrankten sind für mich zutreffend. Die Punkte zum Schusswaffengebrauch jedoch falsch. Der Einsatz der MP muss nicht durch einen Pistolenschuss angekündigt werden. Entscheidend ist die Unmittelbarkeit der Bedrohung und die örtlichen Gegebenheiten (in einer Stadt meist schwierig) ob ein Warnschuss abgegeben werden kann.
zum Beitrag10.08.2022 , 12:35 Uhr
Schlagstöcke sind Messern nicht überlegen. Die notwendige Einsatzdistanz ist ähnlich, gerade hier müssen sich Beamt*innen nicht auf einen Kampf mit gleichen oder vergleichbaren Waffen einlassen.
Messerangriffe führen immer zu lebensgefährlichen Waffeneinsatz. Entwaffnung kann meines Erachtens nur von hoch spezialisierten Kräften und nicht von jeder Streife erwartet werden.
zum Beitrag10.08.2022 , 12:29 Uhr
Wichtig wäre eine eindeutige Unterscheidung von Messerbedrohung und Messerangriff. Die Messerbedrohung: Eine Person zu entwaffnen, welche ein Messer mit sich führt. Dazu benötigt man spezielle Schutzkleidung und ein Team mit sehr hohem Ausbildungsstand.
Wenn der Einzeldienst seine nicht tödlichen Mittel aufgebraucht hat, kommt die Schusswaffe zum Einsatz. Dabei ist die Maschinenpistole durch ihre Schulterstütze in Stresssituationen treffsicherer als die Pistole (für diese gebe es theoretisch auch eine Schulterstütze, dies hat sich aber bissweilen nicht etabliert).
Fraglich ist ob die Notwendigkeit tödlicher Schüsse gegeben war, wie unmittelbar war die Bedrohung für Leib oder Leben der Beamten. Wenn man möchte das Mehr Handlungskompetenz zu Grunde gelegt werden kann müsste man das Training intensiveren und mit Leistungsüberprüfung verbinden, darüber Hinaus spezialisierte Teams etablieren die hinzugezogen werden können. Das war aber auch in Frankfurt bereits der Fall mit dem ÜKDO.
Anderes Beispiel: Messerbedrohung in Groß Gerau, bewaffnete Person läuft auf der Straße. Ende durch 15 Schüsse von zwei Beamten. Hier wäre es auch eine Option mit dem Dienstwagen die bewaffnete Person anzufahren. Das klingt erst mal brutal, aber das Fahrzeug bietet den Streifen ein geschützten Raum und ein anfahren führt häufig zu Verletzungen an den Beinen, das unterbinden von Mobilität ist ein wesentlicher Aspekt der Entwaffnung. Aber ganz ehrlich auch hier ist der Aufschrei groß, wenn die Polizei jemanden an- bzw. umfährt.
Ein Schusswaffengebrauch gegen Menschen die eigentlich Hilfsbedürftig sind ist immer schlimm, auch für die Beamt*innen. Sie erkennen die widrigen Umstände haben aber nicht immer die perfekte Ausgangslage zu handeln. Hier braucht es strukurelle Anpassungen auf ein wiederkehrendes Themenfeld: Messerbedrohung ohne lethale Gewalt lösen.
#betterpolice
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