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27.08.2014 , 01:59 Uhr
Angesichts der geringen gesellschaftlichen Bewertung der zur Hilfe von kranken Menschen verpflichteten Berufe finde ich die Aufmerksamkeit, die eine solche Aktion auf sich zieht, erschreckend. Anstatt sich ehrenamtlich im lokalen Pflegeheim zu engagieren, kippe ich mir einen Eimer kaltes Wasser über den Kopf. Im Grundkonzept dieser "Herausforderung" bin ich ja dann auch von der Spendenobligation befreit. Ob den Erkrankten tatsächlich geholfen wird, ist ja Schnitte. Hauptsache ich habe möglichst öffentlichkeitswirksam meine Anteilnahme gezeigt. Sozusagen Spenden 2.0, nur ohne Geld zu bezahlen. Musste man früher noch mühsam einen Überweisungsträger zur Bank bringen und ein tatsächliches Vermögensopfer bringen, genügt es mittlerweile, sich zum Gespött zu machen. Natürlich dient es, hoffentlich, im Ergebnis einem guten Zweck, aber ob den Kranken durch die Verknüpfung ihrer Krankheit mit dem öffentlichen Bloßstellen durch Wasserprüfung geholfen ist? Und sollten nur Institutionen, die diese spezielle Krankheit als Gegenstand ihrer Arbeit haben, von dem Geld profitieren? Was ist mit einem Krankenhaus, dass gerade keine ALS-Fälle behandelt? Ich persönlich mag es angesichts der Vielzahl von ganz fiesen Krankheiten nicht, wenn man versucht, dass Augenmerk auf eine spezielle Ercheinungsform zu lenken. Was macht die Krankheit ALS so viel schlimmer als etwa HIV, Ebola oder Pangreaskarzinomen? Eventuell sollte man das Dilemma durch die finazielle Anerkennung der Arbeit der Menschen, die unabhängig von der Art der Erkrankung jeden Tag einen Teil ihrer selbst opfern, um Leiden zu mildern, besser anerkennen. Aber bevor ich in dieser Frage noch zu tiefsinnig werde, gehe ich mir erst einmal einen Eimer Eiswasser über die überhitze Birne kippen.
zum Beitrag27.08.2014 , 00:35 Uhr
Das Zahngold wird juristisch wie nen Konchen behandelt oder ein organ. Ist halt ein zum Verbleib im Körper vorgesehender Teil. Man bezahlt auch nicht das Zahngold, sondern die Behandlung, bei der man das Zahngold eingesetzt bekommt. Naja und Organe und Konchen zählen Juristen halt nicht zur Erbmasse. Geht halt strafrechtlich um die Abgrenzug zwischen § 168 I StGB und § 242 StGB. Tut uns echt leid. :(
zum Beitrag27.08.2014 , 00:24 Uhr
Verstehe den Artikel nicht. Mit dem Klettern auf den laternenmast und dem Aufspannen eines Transparentes ohne Sondernutzungserlaubnis liegt doch den Verstoß gegen das öffentliche Wegerecht ( kenn die genaue Norm in Berlin leider nicht). Insofern liegt doch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Form der objektiven rechtsordnung vor. Ob das Polizeiverhalten angemessen war, ist natürlich verwaltungsrechtlich strittig, aber einen Strafbarkeitsvorwurf daraus zu machen, dass die Copos hier eine verwaltungsrechtlich schwierige Matierie falsch beurteilt haben, erscheint etwas merkwürdig. Insofern wäre weiterer Sachvortrag, warum das polizeiliche Handeln hier evident rechtswidrig war. Dann könnte man eine strafbare Handlung annehmen.
zum Beitrag