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27.07.2022 , 14:17 Uhr
Wirklich unglaublich, wie hier mit solchen Beiträgen versucht wird, Meinung zu machen.
Das oben Geschriebene ist schlicht weg falsch. Kapitel XV, Artikel 338 StGB der Ukraine sagt zur Beleidigung der Flagge, des Wappens oder der Hymne: "wird mit Geldstrafe von eintausend bis viertausend steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger oder mit Arrest bis zu sechs Monaten oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft."
Das ist im Übrigen im deutschen StGB nicht anders. §90a sagt dazu: "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Was das ganze jetzt mit dem Journalisten zu tun haben soll, der deswegen nicht über Missstände berichten darf möge mir Bu-BE doch einmal erklären.
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