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03.03.2026 , 12:17 Uhr
Gestern bei Miosga wurde von der iranisch-deutschen Journalistin (Name vergessen) klargestellt, dass das aktuelle Völkerrecht mit der Maxime der Nichteinmischung in Innere Verhältnisse der Staaten eine offene Wunde enthält und Massenerschießungen von Demonstranten - wie im Januar im Iran geschehen - nicht addressiert. Entsprechung hat sich die UNO nicht dazu verhalten. De facto werden also terroristische und menschenfeindliche Regierungen durch das Völkerrecht geschützt. Also dringende Reformen des Völkerrechts, das erstens das zwischenstaatliche Gewaltverbot auf das innerstaatliche Verhalten ausdehnt. Zweitens muss die Zusammensetzung und das Veto-Recht der Mitglieder des Sicherheitsrates geändert werden; alle 5 Kontinente müssen gleichberechtigt vertreten sein und nur verschiedene Mehrheits-Quoren zur Entscheidung stehen, kein Veto, aber auch keine Einstimmigkeit - wie im EU-Rat. Die Entscheidungen müssen dann wirklich von allen Ländern mitgetragen werden, auch von denen, die in der Abstimmung unterlegen sind.
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