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02.06.2022 , 09:57 Uhr
Die gesetzeslage besagt das "angemessen" entschädigt werden muss. Was angemessen ist wird am nutzen der allgemeinheit gegenüber bemessen. Während hr. und fr. XY aus dem haus müssen in dem sie aufgewachsen sind, wegen enteignung für z.b. nordstream 2 oder Autobahn bauung, und dafür nur en appel und en ei bekommen, reden sich hier alle fusselig darüber wie unverschämt extrem der ansatz des enteignens ist wenn es um einen wohnungskonzern geht. In berlin wird es heiss diskutiert und die meinungen gehen weit auseinander. Im besten fall entschädigt man mit einem preis ungefähr so hoch wie der kaufpreis+zinsen. im schlechtesten fall entschädigt man in höhe des aktuellen verkehrswertes....zweiteres wäre schlecht weil die bösen ja doch auf ihre kosten kommen würden und der dadurch zurückgewonnene wohnraum unbezahlbar würde^^.
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