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03.06.2024 , 21:19 Uhr
Neben der besonderen Schranke des Art. 5 Abs. 2 GG ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch durch grundsrechtsimmanente Schranken einschränkbar. Dies umfasst sämtliche Einschränkungen, die zum Schutze von Verfassungsgütern, insbesondere anderen Grundrechten, dienen.
Auch dürfen Sie andere Religionen nicht diskriminieren, hier endet Ihre Meinungsfreiheit in Deutschland! In USA mag das vielleicht anders sein. Aber hier in Deutschland endet sie definitiv bei der Diskriminierung anderer Religioen oder wenn sie die Religionsausübung anderer Mitbürger einschränken wollen oder werden!
zum Beitrag02.04.2023 , 11:18 Uhr
Unterwerfungsinitiative wäre die treffendere Formulierung für diesen Schmarrn!
zum Beitrag24.05.2022 , 00:53 Uhr
Solange sie den Weizen nur klauen und nicht selbst anbauen, dürfte der Ausflug in den russisch/ukrainischen Weizenhandel ein einmaliges Experiment bleiben!
Der Wiederverkauf dieser Ware durch dritte stellt eine strafbewährte Hehlerei dar!
Und nächstes Jahr gibs keine Getreide mehr, der Bauer ist pleite oder tot. Der Hof ist zerstört, die Landmaschinen sind in Tschetschenien, die Felder liegen brach! Das
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