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Archiv-Artikel

Es geht immer schneller

ASYL Berlin rechnet mit 26.000 Flüchtlingen – mit fatalen Folgen für die Abschiebepraxis

In Berlin ist die Zahl der abgeschobenen Flüchtlinge in diesem Jahr deutlich gestiegen – um 19 Prozent. Wurden im vergangenen Jahr nach Angaben der Innenverwaltung von Januar bis April noch 211 Personen in ihre Heimatländer zurückgeschickt, so waren es in den ersten vier Monaten 2015 schon 261. Insgesamt waren es im vergangenen Jahr 602 Abschiebungen.

Die Hauptherkunftsländer, in die abgeschoben wurde, blieben 2014 und 2015 weitgehend gleich: Serbien und Bosnien. Die beiden Balkanstaaten gehören ebenso wie Mazedonien zu den seit vergangenem Jahr als sichere Herkunftsländer eingestuften Staaten. Asylanträge von dort haben so gut wie keine Chance auf Anerkennung. Deshalb will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dass Asylbewerber aus den Ex-Jugoslawien-Staaten und Albanien künftig in einem Schnellverfahren angehört und abgeschoben werden. Es soll nur wenige Wochen dauern.

Nur zwei erhielten einen Schutzstatus

Vom Jahresbeginn bis zum 30. April 2015 stellten nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 4.911 Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo und Serbien Asylanträge in Berlin. Die größten Gruppen stellten Kosovaren (1.571) und Serben (1.551). Über mehr als die Hälfte der Anträge (2.649) wurde bereits entschieden. Genau zwei erhielten einen Schutzstatus. 1.106 Anträge wurden abgelehnt.

Am längsten dauerten die Entscheidungen über die Anträge von Mazedoniern – im Schnitt 125,6 Tage, wie das BAMF berichtete. Knapp vier Monate oder 118 Tage mussten sich auch Bewerber aus Bosnien und Herzegowina gedulden. Gut drei Monate brauchten die Bearbeiter für Asylanträge aus Serbien (94,8 Tage) im Schnitt, zwei Monate für Anträge aus dem Kosovo (60 Tage) oder Albanien (56,7 Tage).

In den ersten vier Monaten reisten zudem 276 Asylbewerber freiwillig wieder aus Berlin aus, darunter 88 Kosovaren, 74 Serben und 35 Bosnier, so ein Sprecher der Innenverwaltung. Wer nicht freiwillig zurückkehre, bei dem „betreibt die Berliner Ausländerbehörde konsequent und zeitnah die Rückführung“. (dpa)