: Kirche muss Heidin hören
ARBEIT EKD-Werk zu Entschädigung für konfessionslose Bewerberin verurteilt
Das Arbeitsgericht Berlin hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) muss einer nicht berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Religion zahlen, teilte das Arbeitsgericht am Montag in der Hauptstadt mit.
Das Werk hatte den Angaben zufolge eine Referentenstelle ausgeschrieben. Inhaltlich ging es um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen durch Deutschland. In der Stellenausschreibung sei entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt worden, so das Gericht.
Kein Kirchenmitglied
Die Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche ist, habe sich erfolglos um die Stelle beworben und sei nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Mit ihrer Klage habe sie vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem AGG erreichen wollen.
Das Arbeitsgericht Berlin folgte dieser Argumentation und verurteilte das Werk zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Eine Einstellung dürfe nur dann von einer Kirchenmitgliedschaft abhängig gemacht werden, wenn es sich um eine „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ handele. Dies sei im vorliegenden Fall nicht so.
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. (epd)