KONFESSSIONSLOSE BEWERBERIN : Evangelische Kirche muss entschädigen
BERLIN | Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Werk der EKD muss einer nicht berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Religion zahlen, urteilte das Gericht.
Das Kirchenwerk hatte eine Referentenstelle ausgeschrieben. Inhaltlich ging es um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention durch Deutschland. In der Ausschreibung sei die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt worden. Die konfessionslose Klägerin habe sich erfolglos um die Stelle beworben. Mit ihrer Klage habe sie die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erreichen wollen. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts. (epd)