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Archiv-Artikel

Die Serientäterin

Generalbundesanwältin Monika Harms versagt. Sechsmal kassierte die Justiz ihre Anti-Terror-Aktionen. Warum Harms dennoch weitermachen darf SEITE 3

Februar 2007: Monika Harms scheitert mit dem heimlichen Ausspähen von Computern durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)

Mai 2007: Harms scheitert vor dem BGH beim Versuch, allgemeine Aufrufe zum heiligen Krieg strafbar im Sinne des Antiterrorparagrafen 129 a zu machen

Oktober 2007: Harms scheitert vor dem BGH mit dem Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej Holm wegen angeblicher Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“

November 2007: Harms scheitert vor dem BGH mit ihrer Einstufung der „militanten gruppe“ als Terrororganisation. Es sei nur eine „kriminelle Vereinigung“

November 2007: Harms wird von einem BGH-Richter gerüffelt, weil sie Polizisten zur Postkontrolle in Briefzentren schickte

Januar 2008: Harms verliert das BGH-Verfahren zu Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm. Das Gericht verneint Terrorverdacht FOTO: CHRISTIAN THIEL