piwik no script img

Archiv-Artikel

Gericht kippt Wohnsitzauflagen

LEIPZIG afp ■ Die Absprache unter den Bundesländern, sozialhilfebedürftigen anerkannten Asylbewerbern nicht den Umzug in ein anderes Bundesland zu gestatten, ist rechtswidrig. Dies verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, urteilte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zulässig seien aber „Wohnsitzauflagen aus integrationspolitischen Gründen“. Das Gericht gab damit mehreren Tschetschenen aus Russland recht, die Rheinland-Pfalz nicht verlassen durften. Die Flüchtlinge waren im Jahr 2004 als Asylberechtigte anerkannt worden und auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Um Verschiebungen bei den Sozialhilfeausgaben zu vermeiden, hatten die Länder vereinbart, solchen Asylberechtigten den Umzug in andere Bundesländer nicht zu erlauben.