: Regeln fürs Segeln
Ein Führerschein ist kein Muss, so lange man nicht mit einem Motor über fünf PS Leistung oder auf der Alster unterwegs ist. Verkehrsregeln gibt es aber wie an Land
Bei dem momentanen Schmuddelwetter mag wohl kaum jemand ans Segeln denken. Doch bald heißt es wieder: „Schiff ahoi“ auf Alster, Elbe, Weser, Nord- und Ostsee. Wer zum ersten Mal dabei sein will, muss jetzt anfangen, für den nötigen Segelschein zu büffeln.
Allgemein gilt: Für das Segeln mit unmotorisierten Booten ist kein Führerschein nötig. Erst über fünf PS Motorleistung ist er Pflicht. Der Deutsche Segel-Verband (DSV) empfiehlt jedoch, in jedem Fall einen Führerschein zu machen. „Ein bisschen Ahnung von den Verkehrsregeln hat noch keinem geschadet“, sagt Jürgen Feyerabend vom DSV.
Ein Komplettführerschein kostet rund 350 Euro. Wer sich die Theorie selbst aneignet und nur eine Prüfung ablegt, ist mit rund 70 Euro dabei.
Für die heimischen Segel-Reviere ist der Sportboot-Führerschein Binnen oder See sinnvoll.
Der Sportboot-Führerschein Binnen gilt für Sportboote unter 15 Metern Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen. Diese endet auf der Elbe auf Höhe der Elbbrücken, auf der Weser auf Höhe der Autobahnbrücke der A 1. Das Mindestalter für Segler beträgt 14 Jahre, für motorisierte Fahrzeuge mit mehr als fünf PS 16 Jahre. Man braucht ein ärztliches Tauglichkeits-Zeugnis. Erwachsene müssen einen KFZ-Führerschein oder ein Führungszeugnis vorlegen. Auf der Alster braucht jeder Segler den Binnen-Führerschein, obwohl dort Motoren gar nicht erlaubt sind.
Der Sportboot-Führerschein See gilt für motorisierte Sportboote mit mehr als fünf PS Leistung auf Seeschifffahrtsstraßen wie Unterelbe und -weser sowie auf der Nord- und Ostsee. Das Mindestalter ist 16 Jahre. FEG