: Abschaffung statt Zusammenlegung
betr.: „Minister Scholz will Jobcenter reformieren. Arbeitsminister plant Reform der Jobcenter“, taz vom 14. 2. 08
Es trifft nicht zu, dass ALG II der früheren Sozialhilfe entspricht. Richtig ist, dass die Arbeitslosenhilfe abgeschafft worden ist, die neben der früheren Sozialhilfe bestanden hat. Die Arbeitslosenhilfe wurde nach dem letzten Einkommen berechnet und war eine Versicherungsleistung.
Die fälschlicherweise „Zusammenlegung“ genannte Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ging einher mit einer generellen Herabstufung auf Sozialhilfeniveau und Steuerfinanzierung – unabhängig davon, wie lange und wie viel betroffene Erwerbslose in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten. Diese eingezahlten Beiträge sind und waren immer Teil des Gehaltes/Lohnes Erwerbstätiger.
BARBARA RINGLAGE, Essen