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Archiv-Artikel

Hamburger begehren auf

Nach einer Studie von „Mehr Demokratie“ liegen die Stadtstaaten Hamburg und Bremen bei den direktdemokratischen Verfahren vorne. Niedersachsen wegen bürokratischer Hürden in der Kritik

BÜRGERENTSCHEID

Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, sind zwei Wege möglich. Zum einen über ein Bürgerbegehren: Hierbei muss eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden, die einen relevanten Teil der Bevölkerung widerspiegelt und somit das so genannte Abstimmungsquorum erfüllt. Der andere Weg führt über einen Ratsbeschluss, auch Ratsvorschlag genannt, bei dem ein Gemeinderat (oft mit Zweidrittelmehrheit) einen Bürgerentscheid einleitet. In beiden Fällen entscheidet danach die Gesamtheit der Stimmberechtigten verbindlich über eine Sachfrage. FEG

von FELIX GABER

In Hamburg finden die meisten Bürgerbegehren Norddeutschlands statt. Dies ist das Ergebnis des ersten bundesweiten „Bürgerbegehrensberichts“, das der Verein „Mehr Demokratie“ und die Universität Marburg gestern vorstellten. Der Studie nach findet in jedem Bezirk der Hansestadt pro Jahr ein so genanntes direktdemokratisches Verfahren statt, seit Einführung 1998 waren es 62, von denen neun in einen Bürgerentscheid mündeten.

Während sich Bremen ebenfalls im Vorderfeld platzierte, nehmen die Flächenstaaten Schleswig-Holstein, Niedersachsen hintere Plätze ein. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bundesweit mit die wenigsten direktdemokratischen Verfahren durchgeführt. 57 Prozent der Bürgerbegehren wurden sogar für unzulässig erklärt.

Die Gründe hierfür liegen laut Studie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in den Flächenstaaten Norddeutschlands sehr restriktiv seien. So ist unter anderem die kommunale Bauleitplanung als Gegenstand von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Zudem gelten hohe Quoren.

Genau an solchen Hürden kranke die direkte Demokratie in Niedersachsen, meinte Tim Weber, Landesgeschäftsführer des dortigen Landesverbandes des Vereins „Mehr Demokratie“.

Dort wurden bislang knapp mehr als 44 Prozent der Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Deshalb hofft er, dass sich die niedersächsische CDU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen an ihrem politischen Beispiel Bayern, wo bundesweit die meisten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt wurden, ein Beispiel nehmen. Notwendig sei unter anderem eine Ausweitung der zulässigen Themen, so dass Bürger auch den Bau geplanter Kohlekraftwerke oder Einkaufszentren stoppen könnten.

Für eine Reform der Bestimmungen müsste jedoch die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) geändert werden. In Bremen sei eine derartige Reform geplant, hieß es. Bremerhaven habe nach wie vor aus Bürgerperspektive eine der schlechtesten Regelungen unter allen deutschen Kommunen.