: Rentenabschlag trotz Insolvenz
DORTMUND dpa ■ Zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen müssen auch bei einer Privatinsolvenz zurückgezahlt werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Fall einer 57-jährigen Witwe aus dem sauerländischen Welver entschieden (Az.: S 26 R 320/06). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte festgestellt, dass die Frau zu viel Witwenrente bekommen hatte, weil sie rentenminderndes Einkommen erzielt hatte. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Witwe meldete die DRV die zu viel gezahlte Rente als Insolvenzforderung an. Gleichzeitig kürzte sie die laufende Rente in Höhe von 894 Euro um monatlich 100 Euro. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die DRV dürfe ihren Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen bis zur Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit mit der laufenden Witwenrente aufrechnen, entschied das Gericht.