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Archiv-Artikel

VOLKSENTSCHEID

Der Volksentscheid am 27. April über die Zukunft des Flughafens Tempelhof kann stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die Durchführung des Entscheids durch eine einstweilige Anordnung vorerst zu untersagen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ein Bürger hatte beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinen Grundrechten und in seinem Wahlrecht verletzt sah. Letzteres werde durch den verfassungswidrigen Volksentscheid, der die Mehrheit der Parlamentarier „umdrehen“ solle, faktisch entwertet. DDP