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Archiv-Artikel

Zivildienst kommt vor Golfkarriere

KARLSRUHE ap ■ Der Zivildienst kommt vor einer Karriere als Profigolfer: Ein junger Mann kann sich nicht vom Ersatzdienst zurückstellen lassen, um seine Profikarriere als Golfspieler voranzutreiben, so das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Es lehnte den Eilantrag eines Zivildienstpflichtigen ab. Der junge Mann wollte verhindern, seinen Dienst als Zivildienstleistender antreten zu müssen. Er war zunächst wegen einer Berufsausbildung zurückgestellt gewesen. Neben der Ausbildung spielte er Golf im Amateurlager. Kurz vor dem Ende seiner Ausbildung und dem Ende seiner Zurückstellungszeit entschloss er sich, ins Profilager überzuwechseln und unterschrieb einen dreijährigen Sponsorenvertrag. Als er nach dem Ende seiner Zurückstellungszeit seinen Zivildienst antreten sollte, beantragte er, bis zum Ablauf seines Sponsorenvertrages zurückgestellt zu werden.