NPD-Funktionär Theißen verurteilt

Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg, Andreas Theißen, ist am Montag vom Schweriner Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu 40 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Richter Bernd Michalczik sah es gestern als erwiesen an, dass der 35-jährige Theißen am Abend des 17. September 2006, dem Tag der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, einen Kameramann des Norddeutschen Rundfunks von hinten an den Oberarmen griff und eine Auffahrt hinunter schob. Dadurch erlitt der Kameramann ein Hämatom am Oberarm (Aktenzeichen: 39 Cs 599/07).

Die Anklage war von fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung ausgegangen. Der Kameramann, der eine Drehgenehmigung des NPD-Pressesprechers besessen habe, habe durch die Aktion des Angeklagten seine Filmaufnahmen von Anhängern der rechtsextremen Partei sowie Gegendemonstranten nicht fortsetzen können, führte der Richter aus. Den Mann abzuführen, sei ein Eingriff in die Pressefreiheit gewesen.

Zudem sei der Journalist, als er von dem nicht als Ordner erkennbaren Theißen weggebracht wurde, mit der Kamera gegen den Rücken eines Mannes gestoßen und habe sich eine kleine Platzwunde an der Lippe zugezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. EPD