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Archiv-Artikel

Wenig Ahnung

Bremerhaven ist für Schulverweigerer ein teures Pflaster. Ansonsten weiß die Schulbehörde wenig über das Thema

Von kawe

Seit dem November 2003 sind in Bremen jedes Jahr rund 300 Fälle von Schulpflichtverletzung den Behörden gemeldet worden, insgesamt 2.957 – davon 2.425 in Bremen und 532 in Bremerhaven. Das hat jetzt der Senat mitgeteilt – und damit einen umfangreichen Fragenkatalog der Bremer CDU beantwortet. Die wollte es ganz genau wissen: Wie viele Verletzungen der Schulpflicht hat es in Bremen in den letzten Jahren gegeben? Wie oft wurden diese Verstöße gegen das Schulgesetz mit Ordnungsstrafen geahndet? Gab es Strafverfahren? Immerhin kann die notorische Verletzung der Schulpflicht als eine Verletzung der Erziehungspflicht gewertet werden, was strafbar ist.

Die im Schulgesetz angedrohten Bußgelder wurden in 734 Fällen verhängt, in Bremen davon 342, in Bremerhaven 392. Das bedeutet, dass in Bremerhaven das Risiko, bei einer erheblichen Schulpflichtverletzung auch ein Bußgeld zu bekommen, erheblich größer ist als in Bremen.

Diese Unterschiede werden in der Antwort des Senats nicht weiter erklärt. In der Regel, heißt es da nur, seien „tiefer liegende Probleme innerhalb von Familien“ der Hintergrund der Schulpflichtverletzung.

In 17 Fällen wurde seit 2003 eine Schulpflichtverletzung der Staatsanwaltschaft gemeldet – was aus den Verfahren wurde, ist der Bildungsbehörde aber nicht bekannt. In wie vielen Fällen der formellen Schulpflichtverletzung ein „Home-Schooling“, also eine private Unterrichtung stattfand, hat die Behörde auch nicht erhoben. Mehrere Familien, die wegen „Home-Schooling“ aufgefallen seien, seien ins Ausland gegangen, so der Senat. kawe