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Archiv-Artikel

Blau radeln, Pappe weg

Auch Trunkenheit auf dem Fahrrad kann den Führerschein kosten. Nach einem gestern verkündeten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies dann, wenn anzunehmen ist, dass der Fahrer sich alkoholisiert auch hinters Steuer setzen würde (Az. 3 C 32.07).

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