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Archiv-Artikel

Hooligan-Datei rechtswidrig

Wer im Stadion zuschlägt, landet beim Bundeskriminalamt (BKA) in der Datei „Gewalttäter Sport“. 9.000 Hooligans sind hier gespeichert, die vor Fußballspielen Stadienverbote oder Reiseauflagen bekommen. Gut zwei Wochen vor der EM hat das Verwaltungsgericht Hannover die Datei für rechtswidrig erklärt. Für sie fehle eine laut BKA-Gesetz nötige, vom Bundesrat abgesegnete Rechtsverordnung. Die Folgen des Urteils sind gravierend: Gewalttäter könnten verlangen, gelöscht zu werden, sagte eine Sprecherin. Das BKA-Gesetz setze für so genannte Verbunddateien eine Rechtsverordnung voraus. Die Datei „Gewalttäter Sport“ sei eine solche Verbunddatei, weil auch die Länder Daten eingeben und abrufen könnten. Die Bundesregierung müsse nun überlegen, ob sie die fehlende Verordnung erlasse oder Berufung einlege. TAZ