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Archiv-Artikel

Regierung bremst Porsche bei VW

Das Bundeskabinett beschließt die Novelle des VW-Gesetzes. EU droht mit Klage

HANNOVER taz ■ Bei Europas größtem Autobauer, Volkswagen, sollen Arbeitnehmervertreter und Großaktionär Niedersachsen auch künftig ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen haben. Das sieht das neue VW-Gesetz vor, das am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Derweil versucht der größte VW-Anteilseigner, Porsche, mithilfe einer Klage vor dem Landgericht Braunschweig doch noch alleiniger Herr im Hause VW zu werden. Und auch die EU droht angesichts der Sonderregelung für Niedersachsen mit rechtlichen Schritten.

Der Entwurf der Bundesregierung will aus dem VW-Gesetz zwei Klauseln streichen, die der Europäische Gerichtshof auf Betreiben der EU-Kommission im vergangenen Herbst für rechtswidrig erklärt hatte. Entfallen soll zum einen das Höchststimmrecht, nach dem ein einzelner Aktionär auf VW-Hauptversammlungen nur für maximal 20 Prozent des Kapitals Stimmen abgeben durfte. Und zum anderen das Entsenderecht, nach dem Niedersachsen und der Bund jeweils zwei nicht gewählte Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken konnten.

Zwei weitere Klauseln des Gesetzes, gegen die der mit über 30 Prozent größte Aktionär Porsche vorgeht, will die Bundesregierung aber unverändert lassen. So soll auch künftig für Standortbeschlüsse über „Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten“ im Aufsichtsrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein. Sie können somit nicht gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter gefasst werden.

Außerdem ist auch künftig auf VW-Hauptversammlungen für bedeutsame Beschlüsse eine Mehrheit von 80 Prozent und eine Aktie vorgesehen. Niedersachsen, das derzeit 20,09 Prozent der stimmberechtigten VW-Aktien besitzt, hat damit weiter eine Sperrminorität – ohne die dafür üblicherweise notwendigen 25 Prozent des Kapitals.

Porsche will nun durch eine Klage erreichen, dass künftig 25 Prozent für die Sperrminorität notwendig sind. Die Klage ging am Montag beim Landgericht Braunschweig ein. Daneben gibt es eine zweite Klage, die das Land Niedersachsen schon vergangene Woche einreichte: Sie zielt darauf ab, die VW-Satzung so zu ändern, dass sie dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht. Auf der VW-Hauptversammlung hatten nämlich Niedersachsen und Porsche ihre Satzungsanträge gegenseitig blockiert. JÜRGEN VOGES