das gibt zu denken

Der Journalist Henryk M. Broder (Foto), 61, musste vor dem Dortmunder Landgericht eine Niederlage einstecken. Die Journalistin Tanja Krienen hatte ihn verklagt, weil sie sich beleidigt fühlte. Broder hatte die Transsexuelle immer wieder in männlicher Form betitelt, außerdem als „antisemitischen Schlamperich“ bezeichnet. „Er ist dazu verurteilt worden, dies zukünftig zu unterlassen“, sagte Annedore Flüchter, Sprecherin des Gerichts, der taz. Hält sich Broder nicht an dieses Verbot, muss er laut Urteil 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen oder sechs Monate ins Gefängnis wandern.