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Archiv-Artikel

Klage gegen Zwangsfusion

Die Klagen zahlreicher Kirchengemeinden in Brandenburg gegen eine Zwangsfusion sind gestern vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht ohne ein Urteil verhandelt worden. Nach Ansicht der 21 Gemeinden aus dem Nordwesten Brandenburgs fehlt für die von der Kirchenleitung durchgesetzte Bildung von Großgemeinden die Rechtsgrundlage. Danach bezieht sich das Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetz nicht auf die Kirchengemeinden, sondern nur auf Kirchenkreise und andere Verwaltungsebenen, so der Vertreter der Kirchengemeinden, Rechtsanwalt Georg Hoffmann. Auch der Vorsitzende Richter des Kirchengerichts, Hartmut Golze, äußerte in der Verhandlung „erhebliche Zweifel, ob die Vorschrift dies hergibt“. Kirchengemeinden würden darin nicht erwähnt. Das Urteil werde in den nächsten drei Wochen schriftlich ergehen, sagte Golze. epd