Nach den Ereignissen vom 1. Mai : Nicht rechts am Recht vorbei
Die Diskussionen um die Ereignisse am 1. Mai sind wieder voll entbrannt. Fundierte Kritik ist auch notwendig. Zu monieren, dass die Polizei den Veranstaltern der antifaschistischen Demonstration den Auflagenbescheid zu spät zugeschickt hat, ist richtig. Und wenn dieser Umstand schließlich zur Aufhebung des nämlichen Bescheides durch das Oberverwaltungsgericht führte, dann ist das gut.
KOMMENTAR VON PETER MÜLLER
Es darf aber eines nicht vergessen werden: Die merkwürdige Verspätung war kein Versehen oder Arbeitsüberlastung – sie war gewollt und hat in Hamburg System. In der Praxis ist die Polizei damit immer gut gefahren: Unter künstlich erzeugter Zeitnot sahen die Gerichte sich gern genötigt, alle Demonstrationen abzuwinken – selbst bei den abstrusesten Gefahrenprognosen.
Diesmal allerdings hat das Vorgehen nach dem Prinzip „die Polizei wird schon recht haben“ nicht geklappt – dank neuer Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn jedoch der verhinderte SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel nun anfängt, mit dubiosen Konstruktionen wie dem eines „polizeilichen Notstands“ das Demonstrationsrecht ohne jede richterliche Kontrolle aushebeln zu wollen, dann wird das gefährlich.
Denn was gegen Rechts gut klingt, wird in der Regel gegen Links erstmal erprobt – und das konsequent.