: Viacom guckt mit
Google muss nach einer Klage alle Nutzerdaten zu YouTube-Videos aushändigen. Und der Datenschutz?
Der Suchmaschinenbetreiber Google wurde per Gerichtsbeschluss aus New York dazu verpflichtet, dem US-Medienkonzern Viacom, zu dem auch MTV und VH1 gehören, sowohl Benutzernamen als auch alle aufbewahrten IP-Adressen der YouTube-User herauszugeben. Dazu gehört die gesamte Logdatenbank, die auch die IP-Adresse des Rechners enthält, mit der die Nutzer die Videos ansahen, sowie Login-Namen und -Zeiten. Angesichts dieser Entscheidung sind US-Bürgerrechtler wie die von der Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation empört und kritisierten den Richterspruch als „Rückschritt“ und Datenschutzverletzung.
Viacom hatte die Herausgabe der Daten im Urheberrechtsstreit mit dem YouTube-Inhaber Google eingefordert, um zu beweisen, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf der Videoplattform sehr viel häufiger genutzt würde als Nutzergeneriertes. Google versuchte sich zunächst der Herausgabe der Daten aus Gründen der Privatsphäre zu widersetzen. Dieser Einspruch wurde vom zuständigen Richter allerdings als „spekulativ“ abgetan, das Unternehmen habe keinen vernünftigen Grund angegeben, der ihn von der Offenbarung der Informationssammlung in einem zivilrechtlichen Verfahren abhalte.
Google wiederum hatte in dem seit März 2007 andauerndem Verfahren, in dem Viacom eine Milliardenentschädigungen von Google fordert, da bei YouTube urheberrechtlich geschützte Videos laufen, argumentiert, dass YouTube auf Anfrage das fragliche Material ja sofort entferne.
Das Gericht allerdings verwendete außerdem noch Googles eigene Argumentation zur Speicherung von Suchanfragen gegen das Unternehmen selbst: Eine IP-Adresse ohne Zusatzinformation gehöre nicht in die Kategorie personenbezogener Daten. Ferner hätte Google, so der Richter, doch selbst erklärt, als Login-Name würden die User doch anonyme Pseudonyme benutzen – Pech für den jetzt, der das nicht tut.
Insgesamt kann Viacom künftig auf eine Datenmenge von zwölf Terrabyte zugreifen und herausfinden, was die Leute lieber ansehen: urheberrechtlich Geschütztes oder Selbstgedrehtes. Wie sich der Richterspruch auf Europa auswirkt, ist noch nicht geklärt.
Einen kleinen Sieg konnte YouTube dann aber auch noch erringen: Das Gericht wies einen Viacom-Antrag ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Auch die für Werbezwecke aufgebaute Datensammlung des Suchmaschinenbetreibers darf Geschäftsgeheimnis bleiben.
JULIA NIEMANN