: Wer arm ist, der soll nicht frieren
Der Heizkostenzuschuss für Bedürftige soll steigen, sagt das Sozialressort – wie stark, ist derzeit aber noch unklar
Die Heizkostenpauschale für ALG II-EmpfängerInnen wird „zu Beginn der Heizperiode“ angehoben. Das gab das Sozialressort gestern bekannt und reagierte damit auf die Ankündigung des Energieversorgers SWB, den Preis für Erdgas um rund 20 Prozent zu erhöhen.
In welchem Maß der Zuschuss angepasst wird, welche Mehrkosten das verursacht und wie diese finanziert werden, sei jedoch noch unklar, sagte Ressortsprecher Peter Lohmann gestern. „Wir werden handeln müssen. Das geht gar nicht anders.“ Eine Entscheidung fällt möglicherweise Ende August in der Sitzung der Sozialdeputation.
„Es wird niemand in der kalten Wohnung sitzen“, sagte Lohmann. Er widersprach damit einer Befürchtung, die gestern von der Bremer Linksfraktion geäußert wurde. Die Heizkostenpauschale war zuletzt Ende 2005 angehoben worden – von einem Euro auf 1,10 Euro pro Quadratmeter. Diese Anhebung verursache Mehrkosten von einer halben bis einer Million Euro, hieß es seinerzeit. Der Mieterbund hatte schon damals Sätze von 1,30 Euro pro Quadratmeter verlangt, Beratungsstellen und SozialexpertInnen 1,40 Euro.
Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Horst Frehe, sprach sich am Freitag ebenfalls für eine Erhöhung der Pauschale aus, mochte sich jedoch noch nicht auf genaue Summen festlegen. Man müsse die Situation der Hartz IV-EmpfängerInnen insgesamt prüfen, so Frehe, dazu eventuell weitere Gutachten einholen. Er wies zugleich darauf hin, dass in Einzelfällen – beispielsweise, wenn ein erhöhter Wärmebedarf medizinisch indiziert sei – schon heute 1,30 Euro und mehr pro Quadratmeter für Heizkosten gezahlt werde.
Die Linkspartei forderte unterdessen eine Rekommunalisierung der Strom- und Energiekonzerne sowie als „Sofortmaßnahme“ einen Sozialtarif für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Grundbedarf an Strom- und Gaszufuhr müsse kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ähnliches war vor kurzem – mit Verweis auf ähnliche Regelungen in Belgien – auch von der Verbraucherzentrale Bremen verlangt worden. mnz