: Rechtzeitig reklamieren
Bei Zugverspätungen in Fernverkehrszügen (ICE / IC / EC) von mehr als 60 Minuten am Zielort hat der Fahrgast einen Anspruch auf Entschädigung von 20 Prozent des einfachen gezahlten Fahrpreises. Um diesen Anspruch geltend zu machen, sollte man laut dem Verbraucherportal „Geld-Magazin.de“ folgendes beachten: Der Reisende sollte sich vom Schaffner eine Gutscheinkarte oder, sollte diese nicht vorrätig sein, eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen lassen. Diese Gutscheinkarte kann man auch noch bis zum zweiten Folgetag der Reise am Servicepoint im Bahnhof ausstellen lassen. Mit der Gutscheinkarte sowie der Fahrkarte erhält man dann im Reisezentrum der Deutschen Bahn einen Reisegutschein, der wiederum ein Jahr lang gültig ist. Wichtig: Die ausgefüllte Gutscheinkarte muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der verspäteten Reise gegen einen Reisegutschein eingetauscht werden. taz