SCHECKKARTEN-DIEBSTAHL : Ausweisung rechtens
Ein ausländischer Student, der seinen Kommilitonen Euroscheckkarten stiehlt und damit einkauft, darf ausgewiesen werden. Die Richter des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße urteilten gestern, eine Ausweisung sei als Maßnahme der Gefahrenabwehr wegen der genannten Straftaten gerechtfertigt. (ap)