: Gegendarstellung
... zum Artikel „Videofilm als Kronzeuge“ vom 27.08.2008, Seite 21
1. In Ihrer Ausgabe vom 27.08.2008 wird über eine Videoszene berichtet. In diesem Zusammenhang behaupten Sie auf Seite 21:
„Hier ist zu sehen, wie der von der Polizei zur Bewusstlosigkeit verprügelte Florian S. aus dem Rettungswagen geholt und zur Davidwache in St. Pauli transportiert wurde. Dabei hätte er nach der brutalen Behandlung durch die Beamten dringende ärztliche Hilfe nötig gehabt.“
Weiterhin behaupten Sie:
„Florian S. versuchte sich zu entfernen. Da griff ihn ein Uniformierter an und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht.“
Die Behauptungen sind falsch. Richtig ist:
Der beschriebene 21jährige ist weder von Polizeibeamten verprügelt noch angegriffen worden. Florian S. hat Polizeibeamte angegriffen, die eine Personalienfeststellung durchführen wollten. Deshalb wurde er mit unmittelbarem Zwang zu Boden gebracht. Gegen Florian S. wird ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 Strafgesetzbuch geführt.
2. In diesem Zusammenhang behaupten Sie außerdem auf Seite 21:
„Während die Notärztin Florian S. im Rettungswagen behandelte, erlangte er offenbar wieder das Bewusstsein. Denn plötzlich springen zwei Polizisten durch die Seitentür in den Wagen, die Notärztin verlässt ihn.“
Später behaupten Sie:
„Dann wird Florian S. aus dem Rettungswagen geholt und bewusstlos an eine Mauer gesetzt, bis er in einen VW-Mannschaftsbus verfrachtet ?wird.“
Dazu wird festgestellt:
Eine Behandlung von Florian S. hat nicht stattgefunden. Nachdem der 21jährige scheinbar bewusstlos von Polizeibeamten in den Rettungswagen gebracht wurde, öffnete dieser plötzlich die Augen, sprang auf und versuchte aus dem Fahrzeug zu steigen. Herbeigerufene Polizeibeamte verhinderten dies. Die anwesende Notärztin hat nach Inaugenscheinnahme des Patienten Florian S. eine Behandlung für nicht notwendig erachtet und Zweifel an der vorherigen Bewusstlosigkeit von Florian S. geäußert.
Nachdem Florian S. erneut scheinbar bewusstlos wurde, forderten Polizeibeamte der Davidwache zur Sicherheit einen weiteren Rettungswagen an, der ihn ins Krankenhaus transportierte. Nach einer Untersuchung wurde er von dort entlassen.
Dr. Stefan Schulz, Staatsrat der Behörde für Inneres
Anmerkung der Redaktion: Nach dem Hamburgischen Pressegesetz ist die taz verpflichtet, ungeachtet des Wahrheitsgehaltes diese Gegendarstellung abzudrucken. Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung und verweist darauf, dass die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern. Jan Kahlcke (taz Nord Redaktionsleiter)