: Klonen muss geächtet werden
SPD, die Grünen und die Unionsparteien wollen jetzt doch ein generelles Klonverbot. Weltweit. Die Bundesregierung soll sich dafür, anders als bisher, auch bei den Vereinten Nationen stark machen. Zumindest das hat die Raelianer-Sekte geschafft
von WOLFGANG LÖHR
Im Bundestag zeichnet sich eine eindeutige Mehrheit für ein klares „Nein“ zu jeglichen Formen des menschlichen Klonens ab. Die Bundestagsfraktionen von SPD, den Grünen und den Unionsparteien präsentierten gestern in Berlin einen gemeinsamen Antrag, der sich für ein generelles internationales Klonverbot menschlicher Zellen ausspricht. Der Antrag, der dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, fordert die Bundesregierung auf, sich bei den Vereinten Nationen für eine internationale Ächtung sowohl des reproduktiven als auch des „so genannten therapeutischen Klonens“ einzusetzen.
Während die FDP unmittelbar nach der Bekanntgabe des gemeinsamen Antrags verkündete, dass sie dieses Papier nicht unterstützen werde, begrüßte Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) die Initiative. Auch sie spricht sich jetzt für „ein wirksames, möglichst umfassendes und von allen Staaten getragenes Klonverbot“ aus.
Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gudrun Schaich-Walch (SPD), Reinhard Loske (Grüne) und Maria Böhmer betonten gemeinsam, dass „jedes Klonen mit menschlichen Embryonen, unabhängig von der dazu genutzten Technik, unvereinbar mit der Menschenwürde ist“. Dies entspreche auch der Rechtslage in Deutschland. Die drei Fraktionen seien sich auch einig, dass es ein „einstufiges“ Verbot des Klonens geben müsse. Das heißt, es soll nicht mehr zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen unterschieden werden.
Noch im November 2002 stand das Thema Klonen auf der Tagesordnung der UNO. Zwei Positionen wurden dabei diskutiert. Der deutsch-französische Antrag sah lediglich ein Verbot für das reproduktive Klonen vor. Die USA, gemeinsam mit Spanien, traten hingegen für eine Konvention ein, die auch das therapeutische Klonen untersagt. Weil keine Einigung erzielt werden konnte, wurden die Verhandlungen auf Ende 2003 vertagt.
Mit dem gestern vorgestellten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Verhandlungsstrategie bei der UNO zu ändern. Letztlich haben sich damit doch noch die Vertreter im Parlament durchgesetzt, die von Anfang an ein generelles Klonverbot forderten. Vergangenen Juli war im Bundestag ein Unionsantrag gescheitert, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich bei den Vereinten Nationen auch für ein Verbot des „therapeutischen Klonens“ einzusetzen.
Der mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der PDS stattdessen verabschiedete Antrag unterstützte hingegen die von Außenminister Joschka Fischer angestoßene deutsch-französische Initiative. Die Forderung, sich bei der UNO für eine internationale Ächtung jeglichen Klonen einzusetzen, fand seinerzeit keine Mehrheit im Bundestag.
Wahrscheinlich war erst der internationale Medienrummel um die angeblichen Klonbabys der Raelianer-Sekte notwendig, um hier für einen Meinungswandel bei der Mehrheit der Parlamentarier zu sorgen.