Keine Arzneien per Automat

KARLSRUHE ap ■ Der Verkauf von Medikamenten an einem Automaten vor der Apotheke ist laut Verwaltungsgericht Karlsruhe verboten. Das Gericht berief sich auf das Arzneimittelrecht. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein computergesteuerter Automat mit Videotelefon an einer Mannheimer Apotheke, an dem Arzneien erworben werden konnten. Der Kunde legt dabei sein Rezept in den Automaten, wo es gescannt wird. Die Ausgabe des Medikaments erfolgt über ein Fach, nachdem ein per Videotelefon zugeschalteter Apotheker es freigegeben hatte.