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Archiv-Artikel

Wird die HRE zu Tode gerettet?

Ein Papier der Bundesbank und der Aufsichtsbehörde BaFin beschreibt ein mögliches Ende der Hypo Real Estate

Großfirmen könnten sich verleitet fühlen, risikoreichere Geschäfte zu betreiben

BERLIN rtr ■ Am Ende der „Rettungsaktion“ für den Patienten Hypo Real Estate (HRE) könnte dessen Tod stehen. Das jedenfalls ergibt sich aus einem Papier der Bundesbank und der Aufsichtsbehörde BaFin, das am Dienstag in Berlin bekannt wurde. „Anders als bei einer sofortigen Insolvenz wird eine geordnete und Substanz schonende Neustrukturierung der HRE-Gruppe durch einen den Wert erhaltenden Verkauf der Bank-Töchter oder von deren Vermögensteilen ermöglicht“, heißt es in dem Papier. Ohne ihre Töchter aber wäre die HRE in der heutigen Form Geschichte.

Um dem Vorwurf zu begegnen, es an Klarheit fehlen zu lassen, machen Bundesbank und BaFin zudem unmissverständlich klar: „Eine ordnungspolitisch nicht vertretbare Schonung der Vermögenspositionen der Aktionäre an der börsennotierten HRE-Holding wird dadurch vermieden, dass die Aktien der HRE-Gruppe als Sicherheit zur Verwertung abgetreten werden.“ Und schlimmer noch für die Aktionäre: „Unterstellt, dass die Verkaufserlöse dabei nicht die Beteiligungsbuchwerte in der Bilanz der HRE-Holding erreichen, werden auch die Risikokapitalgeber der HRE-Gruppe (Aktionäre der HRE-Holding) einen gehörigen Anteil an den Kosten des Rettungskonzepts tragen.“

Das passt zu den Darstellungen, die Teilnehmer der Fraktionssitzungen über die Informationen von Finanzminister Peer Steinbrücks Ausführungen gaben. Am Ende der Rettung stehe das Ende der HRE, hieß es von dieser Seite. Die Aktionäre würden praktisch alles verlieren.

Die Regierung und die anderen Beteiligten wollen offenbar dem moralischen Vorwurf begegnen, der da lautet, ab einer gewissen Größe könne ein Konzern in der Regel auf seine Rettung durch den Staat kalkulieren, weil sein Zusammenbruch eine Kettenreaktion bei anderen Firmen auslösen könnte. Dadurch könnten gesamtgesellschaftlich schwere Verwerfungen entstehen, wie umfangreiche Arbeitsplatzverluste. Es geht also um das Problem des „moralischen Risikos“. Können die Vorstände von Großfirmen darauf vertrauen, dass die Unternehmen im Zweifel vom Staat aufgefangen werden, könnten sie sich verleitet fühlen, risikoreichere Geschäfte zu betreiben.