piwik no script img

Archiv-Artikel

Diskussionsgrundlage scheint schon Konsens

Bundesumweltminister stellt Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Branche ist voll des Lobes

BERLIN taz ■ Als „Diskussionsgrundlage“ bezeichnete Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gestern seine Vorstellungen, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern sei. Am Abend hatten die Bundesverbände Windenergie, Biogas sowie Maschinen- und Anlagenbau zum gemeinsamen Neujahrsempfang geladen – und damit den richtigen Rahmen zur Vorstellung der geplanten Novelle geliefert.

Punkt eins: Weil an vielen windstarken Standorten an Land heute mehr Förderung gezahlt wird als zur Wirtschaftlichkeit des Windrads notwendig, sollen entweder die Vergütungssätze oder die Degressionsschritte verändert werden. Punkt zwei: Die Degression der Vergütung für Offshore-Anlagen soll erst 2010 einsetzen, nicht, wie ursprünglich vorgesehen, schon 2006. Drittens will Trittin die Förderung der Photovoltaik künftig vorwiegend auf das EEG stützen: „Die im 100.000-Dächer-Programm ausgeschriebene Leistung von 300 Megawatt wird in diesem Jahr erreicht, das Programm also auslaufen.“ Zudem soll Bürokratie abgebaut werden. Künftig sollen auch Großflächen mit über 100 Kilowatt in das EEG einbezogen werden. Bislang musste ein Investor größere Anlagen stückeln und einzeln beantragen. Schließlich soll auch die Förderung bei Biomasse und Geothermie „den Realitäten angepasst“ werden.

Prozente oder Centbeträge gibt Trittin nicht vor. „Die Wirtschaft kennt unsere Vorgaben und weiß besser, wie die zu erreichen sind.“ Fakt sei: Der technische Fortschritt müsse sich in der Förderung niederschlagen.

Trittin stellte nochmals fest, dass die Förderung keine Subvention, sondern eine Umlage ist. Derzeit werde ein deutscher Durchschnittshaushalt mit jährlich 8 Euro belastet. Auch wenn diese Last mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien steigt, sollen die Änderungen am EEG so gestaltet werden, dass sie im gleichen Korridor bleibt.

Dass das EEG geändert werden muss, ist gesetzlich vorgegeben. „Wir sind verpflichtet, die Zielgenauigkeit des Regelwerks zu prüfen“, so Trittin. Geprüft wurde bereits: Der Bundestag debattiert am Freitag anhand des „Berichts zum EEG“ das Ergebnis. Spätestens 2004 sollen die Änderungen Gesetzeskraft haben.

Aus der Branche gab es gestern viel Lob für Trittins Vorschläge. „Allgemeiner Konsens“, urteilt Heinrich Bartelt, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie. Carsten Körnig, sein Kollege aus der Solarwirtschaft, erklärte: „Trittin hat vorgestellt, was Branchenmeinung ist.“ Auch die Verfahrensweise bezeichnete Körnig als „erfreulich“. Die Solarwirtschaft wolle eine haushaltsunabhängige, umlagefinanzierte Förderung. Körnig: „Jetzt ist es an uns, die zur Marktfähigkeit notwendigen Fördersätze gutachterlich zu belegen.“ NICK REIMER

Details: www.BMU.de