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Archiv-Artikel

Zinsen abheben

Wer Geld in Spareinlagen mit Kündigungsfrist angelegt hat, der sollte sich jetzt die Zinsen für 2002 abholen

Zinsen für Sparbücher sowie für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist werden jeweils zum Jahresende gutgeschrieben. Von Sparbüchern mit dreimonatiger Kündigungsfrist kann man bis zu 2.000 Euro pro Monat ohne vorherige Kündigung des Guthabens abheben – auch an die Zinsen kommt man auf diesem Wege also jederzeit heran.

Bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von ein bis vier Jahren ist in der Regel etwas anderes vereinbart: „Die Geldanlage ist zwar an die vereinbarte Frist gebunden, nicht aber der gezahlte Zins.“ Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hin. Allerdings müssten die Zinsen aus dem Jahr 2002 jetzt bis Ende Februar abgehoben werden, sonst „liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben“. Wer danach Zinsen abheben wolle, müsse eine Zinsminderung in Kauf nehmen, weil „das Kreditinstitut diese Auszahlung als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandelt“, so der BdB.

Auch für Sparbücher gilt: „Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar 2003 nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugerechnet.“ TAZ