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Betr.: Unbekleidet: Kürzung der Bekleidungspauschale für Sozialhilfeberechtigte, taz hamburg vom 4.2.03
Zechenzahler
Die Sozialbehörde hat sich verrechnet: Entgegen allen Wahrscheinlichkeiten hat sie im Haushaltsplan 2003 mit sinkenden EmpfängerInnenzahlen kalkuliert und geringere Ausgaben eingeplant. Jetzt muss diese Planung korrigiert werden, und darunter zu leiden haben einmal mehr die Schwächsten der Gesellschaft. Die Sozialhilfeberechtigten sollen die Zeche zahlen. Auch wenn es richtig ist, dass in der Höhe der Bekleidungspauschale im Vergleich zu anderen Bundesländern Spielraum besteht, heißt dies noch lange nicht, dass Sozialhilfebeziehende zu viel Geld bekommen und abgeben können.
Die Regelsätze der Sozialhilfe sind seit 1993 immer wieder aus finanzpolitischen Gründen gedeckelt worden. Von einer Entwicklung der Sozialhilfehöhe, die den Lebenshaltungskosten und damit dem Bedarf der Hilfeberechtigten entspricht, kann seit langem keine Rede sein. Die nationale Armutskonferenz forderte aus diesen Gründen schon 1999 eine Erhöhung der Regelsätze um 17 %.
Erst vor diesem Hintergrund der knappen Kassen der Haushalte der Sozialhilfeberechtigten kann man sich ausmalen, was die Kürzung der Bekleidungspauschale bedeutet. Diese Menschen werden noch weniger Geld zum Leben haben.
Das OVG Hamburg bestätigt in einem Urteil vom 5.12.97 - Bf IV 3/95, dass der Sozialhilfeträger in HH den gesetzlichen Kriterien zur Festlegung der Höhe der Bekleidungspauschale Genüge getan hat (Vorliegen ausreichender Erfahrungswerte; Sorgfaltspflicht bei der Bestimmung des Bedarfs). „Der Einführung und Bestimmung von Pauschalen zur Deckung des Bekleidungsbedarfs in Hamburg liegen durch Untersuchungen ermittelte Erfahrungswerte über den Bekleidungsbedarf zugrunde und es sind diese Werte auch mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt worden.“
Warum werden die Werte und die Sorgfalt von der Senatorin jetzt in Frage gestellt? Primär aus finanzpolitischen Zielen: In Hamburg ist u. a. wegen steigender Arbeitslosigkeit die Zahl derjenigen gestiegen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Im Haushalt der FHH ist für Sozialhilfe aber weniger Geld vorgesehen. Die Regelsätze kann die Behörde nicht kürzen.
Deswegen bleiben nur zwei Möglichkeiten: Die Schwellen beim Zugang zur Sozialhilfe erhöhen und bei einmaligen Leistungen kürzen.
Wolfgang Völker, Gabi Brasch
(Diakonisches Werk Hamburg)
Betr.: Schill filzt SPD, taz hamburg vom 6.2.03
Missbrauch
Die Art und Weise, wie Herr Schill die Hamburger Justiz missbraucht, um von seiner undurchsichtigen Personalpolitik abzulenken, empfinde ich als skandalös. Gestern hat die Staatsanwaltschaft die SPD Zentrale durchsucht in der Hoffnung, dort Unterlagen zu finden, die Aufschluss darüber geben, wie ein Mitglied der Schill-Partei auf eine lukrative Stelle in der Innenbehörde gehievt werden sollte. Natürlich wurde nichts gefunden.
Es liegt der Verdacht nahe, dass Schill mit Hilfe der Hamburger Justiz den politischen Gegner verunsichern will. So etwas hat es bisher im Nachkriegs-Deutschland noch nicht gegeben. Dies ist ein weiterer Schritt, mit dem die Opposition disqualifiziert werden soll. Das ist eindeutig unter der Gürtellinie.
Dieter Bettels
Betr.: Gemeindekellercombos zum Weinen, taz hamburg vom 8.2.03
Schmierenblatt
Ich finde es nicht verwunderlich, dass die taz hamburg wegen eines Qualitätsdefizits „abgewickelt“ werden soll, wenn ich so abqualifizierende Artikel über „Fan-Kultur“ von René Martens lese. Gerade im Umfeld eines Vereins wie dem FC St.Pauli sind kreative Menschen dabei, sich kulturell zu betätigen. Diese Kultur ist allerdings nicht aufgesetzt, sondern kommt von der Basis, also direkt von den Menschen. Dass z. B. Musik, die so entsteht, nie die technische Qualität einer von oben verordneten Konservenkultur hat, müsste sogar Herrn Martens klar sein.
Diese journalistische Überheblichkeit, die auch bei Herrn Martens zu Tage tritt, ist der Stil eines „Schmierenblattes“. Ich hoffe, dass Herr Martens sich offiziell bei den „Kulturschaffenden aus den Gemeindekellern“ entschuldigt. Bernd Rathje