piwik no script img

Archiv-Artikel

Zweitmeinung gefragt

BERLIN afp ■ Vor der Verordnung bestimmter besonders teurer Präparate an gesetzlich Krankenversicherte sollen Ärzte ab Januar kommenden Jahres die Meinung eines zweiten Arztes einholen müssen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenhäuser am Donnerstag in Berlin. Dabei geht es zunächst nur um vier Wirkstoffe zur Behandlung verschiedener Formen des Lungengefäßhochdrucks, bei denen die Kosten für eine Behandlung bis zu 110.000 Euro pro Jahr betragen. Dennoch stieß die Neuregelung auf scharfe Kritik des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten werde durch die Neuregelung „verantwortungslos verzögert“, klagte BPI-Hauptgeschäftsführerin Barbara Sickmüller.