: Jugendstrafrecht
Der Schutz der Bürger steht im Vordergund
In der Diskussion um die Verschärfung des Jugendstrafrechts hält sich hartnäckig die Vorstellung, JugendrichterInnen neigten dazu, sich eher um die jugendlichen Straftäter zu sorgen als um die öffentliche Sicherheit. Ein Vorurteil: Denn im Gegensatz zum allgemeinen Erwachsenenstrafrecht steht gerade im Jugendstrafrecht der Schutz der BürgerInnen im Vordergrund – indem der jugendlichen Straftäter von weiteren Straftaten abgehalten werden soll.
Während es im Erwachsenenstrafrecht ausschließlich um die Fragen geht: Was hat er getan? Was ist eine angemessene Strafe?, will das Jugendstrafrecht neben dem Tatbestand vor allem eines klären: Was müssen wir mit ihm machen, damit er es nicht wieder tut? Dafür stehen den RichterInnen eine Vielzahl an Instrumentarien zur Verfügung: Ermahnungen, Verwarnungen, Arbeitsauflagen, soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, Wiedergutmachungsleistungen, Geldbußen und schließlich Jugendarrest bis hin zum Jugendknast. Das „Jugendgerichtsgesetz“ (JGG) setzt dabei auf Sozialprävention: Die Probleme und Ursachen für die Straffälligkeit ausfindig zu machen und auf den Täter mit dem Ziel der „Legalbewährung“ einzuwirken.
Die gängige Hardliner-Vorstellung, härtere Strafen schützten besser vor Kriminalität, wird von jugendkriminologischen Erkenntnissen kaum gestützt: Der Jugendknast als Verwahrvollzug ist eher kontraproduktiv. „Es geht im Jugendstrafverfahren nicht um Härte oder Milde, sondern um die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit“, sagt Jugendrichter Joachim Katz: „Wenn ein Jugendlicher aber immer wieder erhebliche Straftaten begeht, landet er im Knast.“ KVA