: Bayer unschuldig
Europäischer Gerichtshof spricht Konzern endgültig von illegaler Behinderung beim Medikamentenhandel frei
BRÜSSEL rtr/taz ■ Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit mit der EU-Kommission um preisgünstige Parallelimporte von Arzneimitteln einen Sieg errungen. Der Gerichtshof bestätigte ein Urteil aus der ersten Instanz, mit dem der EuGH bereits 2000 ein von der EU-Kommission gegen Bayer verhängtes Bußgeld von drei Millionen Euro aufgehoben hatte.
Bayer wurden 1996 von der Kommission Absprachen mit Großhändlern in Spanien und Frankreich zur illegalen Behinderung von Parallelimporten vorgeworfen. Der Chemiekonzern und der europäische Pharmaverband Efpia begrüßten die EuGH-Entscheidung.
Bei Parallelimporten erwerben Händler etwa Originalpräparate aus Südeuropa, wo staatlich festgesetzte Preise niedriger sind, um sie dann in Nordeuropa zu höheren Preisen abzugeben. Forschende Arzneimittelfirmen wenden sich gegen solche Parallelimporte häufig mit dem Argument, dass diese zu Gewinneinbußen führen und so die kostenintensiven Innovationen in der Branche bremsen. Die britische Tochter von Bayer hatte durch die preisgünstigeren Parallelimporte aus Frankreich und Spanien damals hohe Umsatzeinbußen verzeichnet.
Laut EuGH ist es der EU-Kommission aber nicht gelungen, die Existenz von Absprachen zur illegalen Behinderung der Importe nachzuweisen. Bereits die erste Instanz hatte die Beweisführung der Kommission als unzureichend bezeichnet.
„Bayer ist davon ausgegangen, dass für pharmazeutische Hersteller keine Verpflichtung besteht, den gesamten europäischen Markt aus dem Mitgliedsstaat heraus zu beliefern, der für das betreffende Produkt die niedrigsten staatlich verordneten Preise hat“, hieß es in der Konzern-Mitteilung. Nach Einschätzung der Efpia-Lobbyisten stammen derzeit etwa fünf Prozent aller verschriebenen Arzneimittel in Europa aus Parallelimporten: Tendenz steigend. Der Gesamtwert liege bei etwa fünf Milliarden Dollar im Jahr, was etwa eine Milliarde Dollar an Gewinneinbußen für die Konzerne zur Folge habe.
Profiteure von Parallelimporten sind dagegen die PatientInnen und die gebeutelten staatlichen Gesundheitsversorgungssysteme. Sie müssen für dasselbe Medikament weniger tief in die Tasche greifen. STG