: Raffgier und IG Farben
Kritische Aktionäre erhalten wegen angeblicher Falschmeldung deftige Unterlassungserklärung
FRANKFURT/M. taz ■ Dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre mit Sitz in Köln droht eine juristische Auseinandersetzung. Der Grund: In einer Presseerklärung behauptete er, die Liquidatoren der IG Farben in Abwicklung, Otto Bernhardt und Volker Pollehn, stünden „im Hintergrund“ des US-Staradvokaten Ed Fagan. Der will für die Aktionäre der Nachfolgegesellschaft der Chemiefirma der Nazizeit ein Restvermögen von 2 Milliarden Euro von der Schweizer Großbank UBS einklagen.
Bernhardt und Pollehn halten die von Fagan angestrengte Klage gegen die Bank aber für „nicht seriös“ und werfen ihm „Eigennutz“ vor. Die Historie sei zu ernst, um sie „für vordergründige und selbstsüchtige Ziele zu missbrauchen“, so die Liquidatoren gegenüber Schweizer und deutschen Nachrichtenagenturen. Die Rechtsanwälte der Liquidatoren ließen dem Dachverband der Kritischen Aktionäre inzwischen eine mit 50.000 Euro Konventionalstrafe bewehrte Unterlassungserklärung zukommen.
Der Dachverband werde sie aber nicht unterschreiben, sagt dessen Sprecher Henry Mathews. Er verweist darauf, dass der Dachverband die Distanzierungserklärung der Liquidatoren bereits auf seiner Internetseite veröffentlicht habe. Erklärungen der Liquidatoren noch im November 2003 hätten, so Mathews, nur den Schluss zugelassen, sie unterstützten alle Bestrebungen, das Restgeld zu bekommen. Solle es einen Rechtsanspruch der IG Farben in Abwicklung geben, gehöre das Vermögen ohnehin den noch lebenden Zwangsarbeiten – nicht den „raffgierigen Aktionären“. Fagan hatte der UBS Ende 2003 ein Ultimatum gestellt. Bis zum letzten Freitag sollte die Bank „Vergleichsverhandlungen“ zustimmen. Banksprecher Christoph Meier vertrat aber zuvor schon die Auffassung, Fagans Klage entbehre jeder Grundlage. kpk