Keine Fehler beim Tempelhof-Aus

Der gescheiterte Volksentscheid gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof muss nicht wiederholt werden. Die Abstimmung im April dieses Jahres sei ohne Fehler und verbotene Beeinflussungen und damit rechtmäßig abgelaufen, teilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Dienstag mit. Der Einspruch der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof gegen das festgestellte Ergebnis sei daher zurückgewiesen worden. Beim Volksentscheid vor sechs Monaten hatte zwar die Mehrheit für den Weiterbetrieb des Flughafens gestimmt, das geforderte Quorum von 25 Prozent aller Stimmberechtigten war jedoch um 79.629 Stimmen verfehlt worden. Am Donnerstag hebt das letzte Flugzeug ab, dann wird Tempelhof für den Flugverkehr geschlossen. DPA