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Archiv-Artikel

PUTZHILFE: AUS SCHWARZ MACH WEISS

Von BD

Wer seine Haushaltshilfe neuerdings legal beschäftigen will, kann dies über die Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de oder Telefon: 08 00-20 05 04) tun. Der Arbeitgeber füllt ein Formular mit seinem Namen und dem Namen der Haushaltshilfe aus und erteilt der Minijobzentrale eine Einzugsermächtigung für die zwölf Prozent Abgaben.

Die Putzperson wird gewissermaßen um zwölf Prozent teurer, sie bekommt damit aber keine eigene Krankenversicherung. Ackert sie bei mehreren Arbeitgebern, dann füllt jeder ein Formular aus und lässt auch einzeln abbuchen. Insgesamt darf die Haushaltshilfe durch die Minijobs nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen.

Soll eine Vollzeit-Haushaltshilfe sozialversichert sein, also eine eigene Krankenversicherung und angemessene Rentenversicherung bekommen, bleibt nur wie bisher auch die Anmeldung bei den Krankenkassen mit den entsprechend hohen Abgaben. Manche Arbeitgeber melden die Haushaltshilfe für ein relativ niedriges Bruttogehalt an und geben ihr den Rest „schwarz“ und abgabenfrei obendrauf. BD