2:0 für Tierversuchslabor

Die Laborräume des US-Unternehmens Covance dürfen zunächst nicht durch Videokameras überwacht werden

Münster taz ■ Im Rechtsstreit des Münsteraner Tierversuchslabors Covance Laboratories mit den Tierschützern hat das US-Unternehmen erneut gewonnen: Das Labor muss zunächst die behördlich angeordnete Videoüberwachung in seinen Räumen nicht dulden, hat das Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Die Begründung: Es sei nicht sicher, dass das Labor gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Bereits Anfang Januar hatte Covance sich mit Erfolg gerichtlich gewehrt: Das Landgericht Münster hatte den Tierversuchsgegnern verboten, Videoaufnahmen eines eingeschleusten Journalisten öffentlich zu zeigen. Deren Austrahlung in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ im Dezember 2003 hatte den Rechtsstreit ins Rollen gebracht. NAW