: Lebenslang für Diebstahl
Oberster Gerichtshof der USA erklärt lebenslange Haftstrafen bei Wiederholungstätern für zulässig
WASHINGTON ap ■ Lebenslange Freiheitsstrafen für Wiederholungstäter sind laut Oberstem Gerichtshofs der USA selbst bei Diebstählen zulässig. Das Gericht wies Klagen gegen das kalifornische „Drei-Taten-Gesetz“ von 1994 zurück, das ab der dritten Straftat außergewöhnlich harte Strafen ermöglicht. Geklagt hatte unter anderem ein Mann, der beim Stehlen von Golfschlägern erwischt und zu einer Mindeststrafe von 25 Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Kritiker des Gesetzes erklärten, sie wollten einen Änderungsantrag einreichen, der lange Haftstrafen für kleinere Vergehen verbietet. Bislang sind über 7.000 Wiederholungstäter nach dem Drei-Taten-Gesetz verurteilt worden.