Linke will Polizisten Anonymität nehmen

Linkspartei bringt einen Gesetzentwurf zur individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten in die Bürgerschaft ein. Dadurch soll strafrechtliche Verfolgung von ungerechtfertigter Polizeigewalt ermöglicht und Täter identifiziert werden

Rund 400 Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizisten registriert die Hamburger Staatsanwaltschaft pro Jahr – doch in den vergangenen zweieinhalb Jahren ist es zu keiner Anklage gekommen. Grund: Die Prügelpolizisten können häufig nicht ermittelt werden. Dem möchte die Linke nun Abhilfe schaffen.

In der Bürgerschaft steht daher heute der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Debatte, durch den die Ausweispflicht und die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) verankert werden sollen.

Keine seltene Szene: Im Konflikt mit der Staatsgewalt – insbesondere bei Demonstrationen – verlangt jemand die Dienstnummer eines Polizeibeamten und bekommt „007“ oder „4711“ zu hören. „Um Anonymität abzubauen und Offenheit zu signalisieren“ hatten 1995 der damalige Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) und der Polizei-Personalrat die Dienstvereinbarung PDV 350 geschlossen. Diese verlangt grundsätzlich das Tragen von Namensschildern im Fußstreifendienst. Das Tragen von Namensschildern im Vollzugsdienst der Polizei beruht indes auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Bei geschlossenen Einheiten sind nur die Einsatzführer verpflichtet ein Namensschild zu tragen.

Das hat immer wieder dazu geführt, dass bei Übergriffen zwar die Einheit, nicht jedoch individuell der prügelnde Polizist identifiziert werden konnte. Die mangelnde Möglichkeit, einen ‚polizeilichen Täter‘ zu identifizieren, stellt laut Amnesty International ein „menschenrechtliches Problem“: Ungesetzliche Polizeigewalt könne so strafrechtlich faktisch nicht geahndet werden. Amnesty verweist auf den European Code of Police Ethics – eine Art Selbstverpflichtung, Polizeihandeln einer Kontrollmöglichkeit zu unterziehen.

Da setzt auch die Gesetzesinitiative der Linken an: Grundsätzlich sollen alle Uniformierten einer Ausweispflicht unterliegen sowie Namensschilder tragen. Bei geschlossenen Einheiten, sollen Beamte eine höchstens sechsstellige Buchstaben- und Zahlenkombination „deutlich sicht- und erkennbar auf der Vorderseite der Uniform und an beiden Seiten des Helms tragen“, so die Forderung. „Wenn diese Norm im SOG verankert ist, ist sie auch für den Einsatz auswärtiger Einheiten im Hamburger Stadtgebiet bindend“, sagt die Innenpolitikerin der Linken, Christiane Schneider. Schneider hofft, dass die Gesetzesinitiative auch die Unterstützung der Grünen und der SPD findet, die sich im Innenausschuss für die Kennzeichnungspflicht stark gemacht hatten. KAI VON APPEN