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Archiv-Artikel

„Außerordentliche Förderung“

Hallers BAW-Institut will Privatisierung mit staatlicher Rückversicherung: Wenn das Institut zu wenige Aufträge hat, soll es eine „außerordentliche Förderung“ bekommen

Von kawe
Privatisierung de Luxe: Weitere Grundfinanzierung und bei Bedarf „außerordentliche Förderung“

taz ■ Seit mehr als drei Jahren schon wird an der Idee gearbeitet, das „BAW-Institut“, das vor allem Gutachten für die Wirtschaftspolitik des Bremer Senats erarbeitet, vom Bremer Senat unabhängig zu machen. Derzeit erhält das Institut pro Jahr 700.000 Euro „Grundfinanzierung“ und für Gutachteraufträge des Senats zusätzlich Honorare. Das BAW-Institut koordiniert sogar die Evaluation der Sanierungspolitik des Bremer Senats, die der Leiter des Instituts, Frank Haller, jahrelang selbst als Staatsrat politisch verantwortet hat. Schon 1999 hatte das BAW-Institut festgestellt, dass „die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Ergebnisse des BAW in der Außenwahrnehmung eingeschränkt“ sei durch seine finanzielle Abhängigkeit.

Eine Privatisierung der Unternehmensform soll das ändern. Der Wissenschaftsdeputation wird auf ihrer aktuellen Sitzung heute darüber Bericht erstattet, dass die Vorbereitungen für die Privatisierung abgeschlossen sind. Danach erhält das Institut beim Schritt in die freie Marktwirtschaft Förderungen, von der junge Existenzgründer nur träumen können: Die staatliche „Grundfinanzierung“ soll fortgeführt und schrittweise bis zum Jahre 2006 abgebaut werden.

Mit 25,1 Prozent soll das Land Bremen, vertreten durch die BIG und die Bremer Aufbaubank, zudem Gesellschafter bleiben. Als private Gesellschafter kommen die gemeinnützige Bremer Sparkasse und die Städtische Sparkasse Bremerhaven dazu – nur 25,1 Prozent sollen wirklich in private Hände gehen. Die neuen Gesellschafter sollen sich dabei verpflichten, „die wegfallende öffentliche Grundfinanzierung über neue Auftragsvereinbarungen und verstärkte Auftragseinwerbung zu kompensieren“.

Die elf aus dem Staatsdienst übernommenen Mitarbeiter haben dabei ein garantiertes Rückkehrrecht im Falle des Konkurses. Bis Ende 2004 können sie ohne besondere Begründung in den Staatsdienst zurückkehren.

Der Grüne Hermann Kuhn hat schon im vergangenen Jahr diese „Privatisierung de Luxe“ kritisiert. Ein privates Institut dürfe keine staatliche „Grundfinanzierung“ mehr bekommen, und der Staat solle auch nicht über die BIG eine Sperrminorität von 25,1 Prozent behalten, forderte er.

Beides war dem BAW-Leiter offenbar aber noch nicht Absicherung genug beim Wagnis Marktwirtschaft. Nun soll ein zusätzlicher Passus in das Vertragswerk aufgenommen werden: Die neuen Gesellschafter sollen sich verpflichten, „bei Vorliegen besonderer Handlungsbedarfe“ über „außerordentliche Möglichkeiten einer Förderung der Gesellschaft“ zu beraten.

Dieser Passus sagt streng juristisch eigentlich gar nichts. Er macht nur Sinn, wenn es politische Nebenabreden gibt, die auf eine staatliche Rückversicherung hinauslaufen. kawe