: CDU-Formulierungsvorschläge
Bremen: „In ihrem Erscheinungsbild dürfen Lehrkräfte religiöse und weltanschauliche Symbole in der Schule nicht verwenden. Ausgenommen hiervon bleiben Symbole, die wegen ihrer Verwurzelung in der christlich geprägten abendländischen Kulturtradition oder die im Hinblick auf ihr zurückhaltendes Erscheinungsbild die Erwartung rechtfertigen, dass durch sie keine Spannungen in die Schule getragen und religiöse oder weltanschauliche Empfindungen der Schüler und Schülerinnen nicht gestört werden.“
Niedersachsen (gemeinsamer Gesetzesentwurf mit Koalitionspartner FDP): „Lehrkräfte dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Bekundungen abgeben, die geeignet sind die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern in Frage zu stellen oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Die Bekundung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen entspricht dem Bildungsauftrag der Schule.“ kw