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Archiv-Artikel

EU-Stabilitätspakt außer Kraft

BRÜSSEL rtr ■ Während gestern im Bundestag der Haushalt 2003 debattiert wurde, sagte EU-Währungskommissar Pedro Solbes in Brüssel dem Sender CNBC, es bestehe „kein Zweifel“, dass der Krieg ein außergewöhnlicher Faktor im Sinne des EU-Stabilitätspaktes sei. Wann Auswirkungen des Krieges auf die Budgets der EU-Mitglieder beurteilt werden könnten, sei aber noch unklar. Das Bundesfinanzministerium bekräftigte indes, an den Regeln des Paktes trotz Krieg festzuhalten. Der EU-Stabilitätsspakt sieht eine Obergrenze für die jährliche Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes (BIP) vor. Davon kann in außergewöhnlichen Situationen abgewichen werden. Deutschland, Frankreich und Portugal haben bereits die 3-Prozent-Grenze überschritten und sehen sich mit rechtlichen Schritten der EU-Kommission konfrontiert.