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Archiv-Artikel

Dreifache Belastung

Die neue Praxisgebühr trifft ältere pflegebedürftige Personen und psychisch Kranke besonders hart

Von NAW

MÜNSTER taz ■ Die im Januar eingeführte Praxisgebühr trifft zwei Gruppen ganz besonders hart: Psychisch Kranke und ältere mittellose PatientInnen. „Alte pflegebedürftige Personen benötigen oft ärztliche Beratung außerhalb der Dienstzeiten“, kritisiert Hedwig Overhoff, Referatsleiterin Sozialpflegerische Dienste im Diözesancaritasverband Münster. „Dafür müssen sie jedes Mal die Praxisgebühr zahlen“. Das bedeute einschneidende Kürzungen der Sozialhilfe für die Betroffenen.

Zuzahlungen bewirkten bei alten, mittellosen SozialhilfeempfängerInnen ein Leben unter dem Existenzminimum, so Overhoff weiter. Der Gesetzgeber müsse darüber nachdenken, zu wessen Lasten die Gesundheitsreform gehe. „Wir haben die Situation, dass alte, pflegebedürftige Menschen am Monatsende keinen Cent mehr übrig haben. Sie können sich das nicht leisten.“

Ärztliche Beratung in den Abendstunden dürfte nicht jedes Mal kostenpflichtig sein, fordert sie. „Ältere PatientInnen haben es oft in den Abendstunden nötig, sich medizinisch rückzuversichern.“ Etwa bei einer entgleisten Diabetes müsse ein Arzt wegen der Insulingabe befragt werden. Daher gerieten Pflegedienste in eine prekäre Situation: „Die Sozialstationen müssen in Vorleistung, und das kann nicht sein.“

Zusätzlich benachteiligt seien psychisch kranke oder verwirrte Menschen, weil ihnen die Behandlungseinsicht fehle. „Wenn sie selbst zuzahlen müssen, lehnen sie oft eine Behandlung ab.“ Und das verschärfe die Krankheitssituation, so Overhoff.

„Die Patienten der Sozialstationen sind gleich mehrfach finanziell belastet“, sagt die Caritas-Mitarbeiterin. Neben der Praxisgebühr müssten sie gegebenenfalls mehrfach pro Quartal zehn Euro für jede Verordnung bezahlen. Dazu kämen Zuzahlungen für Medikamente. NAW